- Dieses Anschluss-Modell gilt für Fernwärme-Neukunden der Energie Graz. Das Objekt muss sich im bestehenden Versorgungsnetz oder an der Trasse eines von der Energie Graz geplanten Netzausbaus befinden.
- Der monatliche Teilbetrag für den Fernwärmeanschluss wird dabei einmal pro Jahr im Zuge der regulären Fernwärmeverbrauchsabrechnung gemeinsam mit der Energieabrechnung abgerechnet und auch bei der Vorschreibung der monatlichen Teilbetragszahlungen berücksichtigt. Statt der monatlichen Zahlungen ist auch eine Sofortzahlung nach Anschlussherstellung möglich. Ist dies gewünscht, wird die Energie Graz nach Anfrage dafür einen besonders günstigen Preis anbieten.
- Voraussetzungen sind die technische Realisierbarkeit des Anschlusses sowie das Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen. Das Anschluss-Modell ist weiters nur bei einer in den jeweiligen Preisblättern angeführten Mindestanzahl an Neukunden in dem Objekt möglich.
- Das Anschluss-Modell gilt für die kürzest mögliche Zuleitung. Bei mehr als sechs im betreffenden Objekt angeschlossenen Wohnungen darf die Zuleitungslänge maximal 30 Laufmeter, darunter 15 Laufmeter betragen. Darüber hinaus gehende Leitungslängen bzw. innerhalb der genannten Maximallängen vom Kunden gewünschte Mehrlängen werden gesondert verrechnet.
- Die verlängerte Förderung der Energie Graz und des Landes Steiermark zur Feinstaubvermeidung wird wie bisher nach Entstehen des Förderungsanspruches (= Inbetriebnahme der Anlage innerhalb des Förderungszeitraumes) abgerechnet und an den Kunden ausbezahlt.
- Künftige Anpassungen der in den Preisblättern angeführten monatlichen Teilbeträge für den Fernwärmeanschluss bleiben vorbehalten. Für nähere Informationen freuen sich unsere Mitarbeiter auf Ihren Anruf unter 0316/8057-1796 oder ein E-Mail an anschluss@energie-graz.at
Um Meldungen über Störungen entgegen zu nehmen, haben wir für Sie einen Entstördienst 0-24 Uhr eingerichtet.





