Fein raus - statt Feinstaub
Jetzt bis zu € 800,- Prämie kassieren!
Die Aktion gilt derzeit für Bestellungen bis 31.12.2013 und für Inbetriebnahmen bis 30.06.2014.
Mit Erdgas haben Sie es nicht nur angenehm warm, Sie sind auch fein raus. Vor allem deshalb, weil Sie einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung von Feinstaub in Graz leisten. Beim Verbrennen einer Tonne Braunkohle entstehen zum Beispiel 94 kg Feinstaub, bei Erdgas dagegen ganze 0 kg. Und damit sind wir alle fein raus.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für Objekte in Sanierungsgebieten im Sinne des
§ 2 Abs. 8 IG-L (Feinstaubgebiete) im Versorgungsgebiet der Energie Graz
Geltungsbereich der Aktion:
Maximale Bruttoförderung je Wohneinheit:
Die Energie Graz GmbH fördert sowohl bei Nutzung von Erdgas als auch Fernwärme Einfamilienhäuser auch im Falle des Neubaues mit 500 Euro entsprechend der oben angeführten Bedingungen.
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Die Aktion gilt derzeit für Bestellungen bis 31.12.2013 und für Inbetriebnahmen bis 30.06.2014.
Mit Erdgas haben Sie es nicht nur angenehm warm, Sie sind auch fein raus. Vor allem deshalb, weil Sie einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung von Feinstaub in Graz leisten. Beim Verbrennen einer Tonne Braunkohle entstehen zum Beispiel 94 kg Feinstaub, bei Erdgas dagegen ganze 0 kg. Und damit sind wir alle fein raus.
Eine Förderaktion für Erdgas und Fernwärme von dem Land Steiermark und der Energie Graz
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für Objekte in Sanierungsgebieten im Sinne des
§ 2 Abs. 8 IG-L (Feinstaubgebiete) im Versorgungsgebiet der Energie Graz
- Die Aktion gilt für Erdgas-Neukunden der Energie Graz.
- Die Aktion gilt nur für Privatkunden; in Grenzfällen behält sich die Energie Graz die Entscheidung vor. Die endgültige Zusage auf die Förderung erfolgt ausschließlich durch die Energie Graz.
Geltungsbereich der Aktion:
- Heizungsumstellungen auf Erdgas bzw. bei bestehenden Erdgasanlagen für zusätzlich angeschlossene Wohnungen.
- Einbau von Erdgasheizungen bei neu errichteten Einfamilienhäusern (Förderung nur durch die Energie Graz).
- Das Objekt muss an einer bestehenden oder an einer neu zu errichtenden Erdgasleitung der Energie Graz liegen. Voraussetzung dabei ist die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit.
- Die Dauer der Aktion ist befristet und dem Kostenvoranschlag zu entnehmen.
- Die Förderung durch die Energie Graz ist nur dann möglich, wenn für diese Anlage keine weiteren Förderungen bzw. Preisnachlässe der Energie Graz in Anspruch genommen werden oder wurden.
- Der Förderbetrag der Energie Graz und des Landes Steiermark wird nach fristgerechter Inbetriebnahme als Gutschrift verbucht.
- Die maximale Gesamtförderung darf den Anschlusskostenbeitrag nicht überschreiten; sind die Anschlusskosten niedriger als die Fördergrenzen, erfolgt eine aliquote Förderung durch das Land Steiermark sowie durch die Energie Graz.
- Mit Inbetriebnahme der Heizanlage und Inanspruchnahme dieser Aktion ist eine Bindefrist von drei Jahren (Erdgasbezug aus dem Netz der Energie Graz) gekoppelt.
- Die Teilnahme an der Aktion ist nur möglich, wenn alle Bedingungen erfüllt werden.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Der Förderungswerber erteilt ausdrücklich seine Zustimmung, dass alle zur Abwicklung der Förderung erforderlichen Daten an die zuständigen Stellen des Landes Steiermark weitergegeben werden.
Maximale Bruttoförderung je Wohneinheit:
Fernwärme | Land | EGG | Summe |
Einfamilienhaus | € 500,-- | € 500,-- | € 1000,-- |
Mehrfamilienhaus mit bis zu 4 | € 250,-- | € 250,-- | € 500,-- |
Mehrfamilienhaus mit bis zu 20 | € 200,-- | € 200,-- | € 400,-- |
Mehrfamilienhaus mit über 20 | € 100,-- | € 100,-- | € 200,-- |
* Bei Nutzung von Fernwärme werden vom Land Steiermark Einfamilienhäuser auch im Falle des Neubaues mit 500 Euro gefördert.
Erdgas | Land | EGG | Summe |
Einfamilienhaus | € 300,-- | € 500,-- | € 800,-- |
Mehrfamilienhaus mit bis zu 4 | € 150,-- | € 250,-- | € 400,-- |
Mehrfamilienhaus mit bis zu 20 | € 100,-- | € 200,-- | € 300,-- |
Mehrfamilienhaus mit über 20 | € 50,-- | € 100,-- | € 150,-- |
Die Energie Graz GmbH fördert sowohl bei Nutzung von Erdgas als auch Fernwärme Einfamilienhäuser auch im Falle des Neubaues mit 500 Euro entsprechend der oben angeführten Bedingungen.
Um Meldungen über Störungen entgegen zu nehmen, haben wir für Sie einen Entstördienst 0-24 Uhr eingerichtet.






